A

Benutzerkonto

Das Eintragungsverfahren erfordert zunächst die Erstellung eines Benutzerkontos, das über den Versand einer E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse freigeschaltet wird.

Das Beraterverzeichnis der ARIF ermöglicht eine vollständig elektronische Registrierung über das Formular REGISTRIERUNGSANTRAG. Das Verfahren kann in wenigen Minuten abgeschlossen werden, wenn die erforderlichen Dokumente vorbereitet und gescannt wurden, um sie im PDF-Format auf die Plattform hochzuladen.

Sobald das Benutzerkonto erstellt wurde, können Sie auf das Registrierungsformular zugreifen. Dieses können Sie nach und nach ausfüllen und die bereits getätigten Angaben werden gespeichert, bis das Formular vollständig ausgefüllt wird.

Die online-Plattform steht in französischer, deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Italienisch wird später hinzugefügt.

Bitte verwenden Sie die neueste Version eines der folgenden Browser: Chrome, Firefox oder Safari. Die Akzeptanz anderer Browser ist nicht garantiert.

B

Dokumente

Liste der vorzubereitenden Dokumente:

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie bei den FIDLEG-Schulungen und den beruflichen Fähigkeiten die in Artikel 104 FIDLEV vorgesehene Möglichkeit nutzen können, diese Kenntnisse bis spätestens 31. Dezember 2021 nachzuweisen, wenn Sie dies nicht umgehend tun können. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb dieser Frist erbracht, werden Sie aus dem Verzeichnis gestrichen. Bis zu diesem Nachweis wird im öffentlichen Register ausdrücklich erwähnt, dass Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. Sie müssen auch angeben, welcher Ombudsstelle gemäss Artikel 77 FIDLEG Sie selbst oder der Finanzdienstleister, der Sie beschäftigt, angeschlossen sind. Weitere Informationen zu diesen Ombudsstellen finden Sie unter dem Unterfenster Ombudsstellen dieser Website.

C

Status als Angestellter oder Selbständiger

Als «Angestellte» im Sinne des Registrierungsformulars gelten die Berater, die rechtlich (über Arbeitsvertrag, Agenturvertrag oder Mandatsvertrag) langfristig einem Finanzdienstleister unterstellt sind.

Als «selbständig» gelten die Berater, die vollständig auf eigene Rechnung agieren und keinem Finanzdienstleister, dessen Produkte sie vertreiben, unterstellt sind (z.B. Anlageberater, die persönlich und direkt gegenüber den Endkunden auftreten).

Bitte beachten Sie, dass beide Situationen für denselben Berater gleichzeitig zutreffen können, der zum Teil selbständig agieren und zum Teil bei einem oder mehreren Finanzdienstleistern angestellt sein kann.

Im Registrierungsformular können alle drei Situationen unterschieden werden.

D

Versicherung

Kundenberater müssen den Nachweis erbringen, dass sie über eine Berufshaftpflicht-versicherung oder andere finanzielle Garantien verfügen, die in Artikel 29 Abs. 1 Buchst. b FIDLEG , und 32 FIDLEV gefordert werden.

Der Inhaber der Versicherungspolice kann der Kundenberater selbst sein, sofern er selbständig tätig ist, oder aber der Finanzdienstleister, der ihn beschäftigt. Die Police muss zum Zeitpunkt der Eintragung ins Beraterverzeichnis und während der Gesamtdauer der Eintragung gültig sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss die zivile Haftung in Bezug auf das Geschäftsmodell des Versicherten für alle seine beruflichen und geografischen Einsatzbereiche sowie für alle seine Mitarbeiter, Aushilfskräfte und Organe die Haftung für Vermögensschäden aufgrund von Verstössen gegen die berufliche Sorgfaltspflicht durch den Finanzdienstleister, den Kunden-berater oder seine Mitarbeiter, Aushilfskräfte und Organe bei der Ausübung ihrer Geschäfts-tätigkeit abdecken, insbesondere, wenn diese infolge eines Anlagefehlers oder einer Verletzung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entstehen.

Die verfügbare Versicherungssumme zur Deckung aller Schadensfälle in einem Jahr muss sich auf mindestens CHF 500’000 belaufen. Wird die Versicherung von einem Dienstleister abgeschlossen, der mehrere Kundenberater beschäftigt, beträgt die Versicherungssumme mindestens:

– Bei zwei bis vier Beratern: CHF 1.500.000;

– Bei fünf bis acht Beratern: CHF 3.000.000;

– Bei mehr als acht Beratern: CHF 10.000.000..

In der Berufshaftpflichtversicherung muss eine mindestens dreimonatige Frist zur ordentlichen Kündigung vorgesehen sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss auch Ansprüche aus den Schäden abdecken, die in dem Jahr, das auf die Beendigung des Versicherungsvertrags folgt, entstehen, sofern diese Schäden während der Laufzeit des Vertrags verursacht wurden und keine andere Versicherung zur Leistung verpflichtet ist.

Sie werden gebeten, eine Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; aus dem Dokument muss ausdrücklich hervorgehen, dass die obengenannten Anforderungen erfüllt werden.

Ist dies nicht der Fall, wird die ARIF Sie auffordern, eine ausdrückliche Bescheinigung des Versicherers gemäss beiliegendem Formular Versicherungsbescheinigung einzuholen. In Ermangelung einer solchen Bescheinigung muss die ARIF die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Versicherungspolice im Detail prüfen. Diese Arbeit wird Ihnen gemäss Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

E

Gleichwertige finanzielle Garantien

Anstelle einer Versicherungspolice kann der Kundenberater oder der Finanzdienstleister, der ihn beschäftigt, bei einer Schweizer Bank im Sinne des Bankengesetzes eine Summe hinterlegen, die der geforderten Versicherungsdeckung entspricht, und sich von der Bank gemäss dem bereitgestellten Formular einen Hinterlegungsschein ausstellen lassen, der höchstens drei Monate alt sein darf. Diese Bescheinigung muss genauso lange gültig sein wie die Eintragung des Beraters ins Register. Für ausländische Finanzdienstleister, die in ihrem Land einer aufsichtsrechtlichen Überwachung unterliegen, die der geltenden Überwachung in der Schweiz entspricht, besteht eine dritte Möglichkeit: der Nachweis eines Mindestkapitals in Höhe von CHF 10’000’000 gemäss den geprüften Abschlüssen des Finanzdienstleisters. Eine weniger als drei Monate alte Bescheinigung durch die Revisionsstelle ist gemäss dem bereitgestellten Formular Kapitalbescheinigung vorzulegen. Diese ist bei jeder Verlängerung der Eintragung zu bekräftigen.

Wenn Sie die Antwort in den FAQ nicht finden, können Sie Ihre Frage an registre@arif.ch  or +41 22 310 07 35 stellen.