Zielgruppe

Finanzintermediäre (ARIF-Mitglieder und Mitglieder anderer SROs)

Die Schulungen stehen auch den folgenden Personen offen:

  • Vermögensverwaltungsgesellschaften (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officer und Mitarbeiter)
  •  Trustees (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officers und Mitarbeiter)
  • Rechnungsprüfer (SRO + AO)
  • Alle interessierten Personen

Inhalt und Dauer der Schulungen

GwG-Grundlagenseminare :

Das Programm der Grundausbildungskurse deckt allgemein die Verpflichtungen von Finanzintermediären im Bereich des GwG ab. Dauer: ganztägig

GwG-Fortbildungsseminare :

Diese drei- oder vierstündigen Schulungen sind spezifisch auf die Tätigkeiten der Finanzintermediäre (Vermögensverwalter, Treuhänder, Treuhandtätigkeiten, Handel, Devisenhandel usw.) oder auf ein bestimmtes aktuelles Thema ausgerichtet.

Ausbildungsanforderungen für ARIF-Mitglieder

Grundausbildung GwG:                                    6h Regulatorische Grundausbildung (GwG)

Fortlaufende GwG-Ausbildung:             mind. 3 Std. alle 2 Jahre, reglementarische Weiterbildung (GwG)

Ausbildungspflichten (Richtlinie 11 ARIF)

Personen, die der Ausbildung unterliegen :

Alle Organe (Gesellschafter von Personengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Mitglieder von Verwaltungsräten, Stiftungsräten oder Vereinsvorständen und alle anderen Mitglieder der Geschäftsleitung mit allgemeinen Befugnissen) sowie für alle untergeordneten Angestellten und Hilfskräfte, die an den dem GwG unterstellten Geschäften beteiligt sind, einschließlich des GwG-Verantwortlichen.

Frequenz

GwG-Grundausbildung:

Innerhalb von 6 Monaten nach der Mitgliedschaft bei ARIF oder bei neuen Mitarbeitern innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Einstellung (1 Tag Grundausbildung).

GWG-Fortbildung :

In jedem Bezugszeitraum, der auf den Bezugszeitraum ihrer Grundausbildung folgt, müssen die ausbildungspflichtigen Personen einen halben Tag an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Der Bezugszeitraum für die Teilnahme an Weiterbildungskursen reicht vom 1. Januar eines jeden ungeraden Jahres bis zum 31. Dezember des folgenden geraden Jahres.

Möglichkeiten der Validierung / Anerkennung

GwG-Grundausbildung :
GwG-Grundausbildung (ARIF-Mitglieder): JA
GwG-Fortbildung (ARIF-Mitglieder): NEIN
Vermögensverwaltungsgesellschaften (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officers und Mitarbeiter) :JA
Trustees (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officers und Mitarbeiter) :JA
Beraterregister :NEIN
SAQ (CWMA-Rezertifizierung) : NEIN
Revisoren: JA
GWG-Fortbildung :
GwG-Grundausbildung (ARIF-Mitglieder): JA (1/2 Tag)
GwG-Fortbildung (ARIF-Mitglieder): JA
Vermögensverwaltungsgesellschaften (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officers und Mitarbeiter) :JA
Trustees (qualifizierte Führungskräfte, Compliance Officers und Mitarbeiter) :JA
Beraterregister : NEIN
SAQ (CWMA-Rezertifizierung) : JA (nicht alle)
Revisoren: JA

Bescheinigung

Für alle von ARIF durchgeführten Schulungen wird automatisch eine Bescheinigung ausgestellt, die direkt an den Arbeitgeber geschickt wird.

Wenn Sie bestimmte Bescheinigungen (CWMA, andere Register usw.) wünschen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.

Sprach.

Datum

Ort

Ausbidung

Programm

anglais

21/09/2023 ; 09:00 – 17:00

Genève

base

Basic training – MLA
francais

11/10/2023 ; 14:00 – 17:00

Genève

continue

FC LBA : „Devoirs de diligence: du KYC au MROS“
anglais

15/11/2023 ; 14:00 – 17:00

Genève

continue

FC LBA: „FinTech and the regulation of digital finance“
francais

23/11/2023 ; 13:30 – 17:30

Genève

continue

FC LBA/LEFin „Audit prudentiel pour les Trustees“ (auditeurs)
francais

6/12/2023 ; 09:00 – 17:00

Genève

base

Formation de base – LBA