Das FIDLEG verlangt von registrierten Finanz- und Beratungsdienstleistern, sich zur Erledigung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden und Finanzdienstleistern einer Ombudsstelle anzuschliessen.
Alle in der Schweiz tätigen Finanzdienstleister, darunter auch ausländische Finanzdienstleister mit Kunden in der Schweiz, sind gesetzlich verpflichtet, sich bis spätestens 24. Dezember 2020 einer Ombudsstelle anzuschliessen.
Die Eintragung der Berater kann ohne diesen Anschluss an eine Ombudsstelle nicht erfolgen, der genauso lange wie die Eintragung Bestand haben muss.
Die Ombudsstellen sind vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannt und an besondere Verpflichtungen gebunden. Insbesondere obliegt es ihnen, geeignete Schlichtungsmethoden vorzuschlagen und die Behörde über die Eintragung der Finanzdienstleister oder der Kundenberater zu informieren, die sich angeschlossen haben oder deren Anschluss abgelehnt wurde oder ausgelaufen ist.
Zurzeit sind folgende Ombudsstellen vom EFD anerkannt:
Talstrasse 20
CH-8001 Zurich
www.finos.ch
Bleicherweg 10
CH-8002 Zurich
www.ofdl.ch
8050 Zurich www.schlichtungsstelle.li
Avenue de la Gare 66
CH-1920 Martigny
www.finsom.ch
10, rue du Conseil-Général
CH-1205 Genève
www.ombudfinance.ch
Boulevard du Théâtre 4
case postale 5039
CH-1211 Genève 11
www.swissarbitration.org/Ombuds-FIN
Rue de la Tour-de-l’Île 1
CH-1204 Genève
https://terraxis.ch/fr/lsfin
Die ARIF empfiehlt keine Ombudsstelle im Besonderen. Sie hat jedoch mit einigen von ihnen Vorzugs-preise für die im Beraterregister der ARIF eingetragenen Berater und die Finanzdienstleister, die diese Berater beschäftigen, ausgehandelt. Diese Bedingungen werden in der Regel auf der Website der jeweiligen Ombudsstelle oder während des Verfahrens zum Anschluss an eine Ombudsstelle bekanntgegeben.