Im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG), die beide im Januar 2020 in Kraft getreten sind, müssen sich Kundenberater, wie Sie sicherlich bereits wissen, ins «Beraterregister» eintragen lassen.

Der Begriff des Kundenberaters ist relativ weit gefasst und beinhaltet insbesondere die bestehenden Vertriebsträger von kollektiven Kapitalanlagen, die Vertriebsträger von Finanzinstrumenten sowie die Anlageberater mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland.

Die ARIF hat seit dem 14.09.2020 zusätzlich zu ihrer GwG-Überwachungstätigkeit die FINMA-Zulassung als Registrierungsstelle für Kundenberater erhalten.

Die Kundenberater haben bis zum 20. Januar 2021 Zeit, um eine Aufnahme ins Beraterregister zu beantragen. Ohne diese Registrierung sind sie nicht mehr befugt, ihre Tätigkeit auszuüben.

Für alle Ihre Fragen oder für eine persönliche Betreuung steht Ihnen aber auch das gesamte ARIF-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse


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