Wer sind wir?
Ziele
Am 24. Dezember 1999 hat die Bundesverwaltung für die Bekämpfung der Geldwäscherei die Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) als Selbstregulierungsorganisation (SRO) anerkannt.
Die ARIF wurde am 15. März 1999 von einer Gruppe von Finanzfachleuten gegründet und ist ein Verein gemeinnützigen Zweckes, dessen Ziel es ist, zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäscherei beizutragen und unter den Mitgliedern das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) vom 10. Oktober 1997 bekanntzumachen und dafür zu schauen, dass dieses Gesetz von ihnen befolgt wird.
ARIF ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des GwG.
Die ARIF war die erste SRO der Welschschweiz, die allen Arten von Finanzintermediären offenstand und offensteht. Es ist ein Verein, der unabhängig von andern Berufsverbänden oder politischen Gruppierungen ist. Deutschschweizer und Tessiner Finanzintermediäre, die keine Bank sind, sind willkommen.
Mitglied kann jedoch nur werden, wer die Beitrittsbedingungen der ARIF erfüllt.
Die ARIF hat seit dem 14.09.2020 zusätzlich zu ihrer GwG-Überwachungstätigkeit die FINMA-Zulassung als Registrierungsstelle für Kundenberater erhalten.
Pflichten
- Gemäss GwG und den Direktiven der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht muss eine SRO vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- andauernd die Befolgung der gesetzlichen Verpflichtungen garantieren (Zulassungsbedingungen);
- über ein effizientes “controlling” und Sanktionen verfügen, welche bewirken, dass die Finanzintermediäre ihre gesetzlichen Sorgfaltspflichten erfüllen;
- eine angemessene Ausbildung zur Verfügung stellen;
- sich bemühen, einen offenen und effizienten Meinungsaustausch mit seinen Mitgliedern, der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht und andern SROs zu pflegen;
- über genügend Mitglieder zu verfügen, so dass die Aufgaben ausgeführt werden können, und zwar unter Vermeidung von Interessenkonflikten.
Organigramm