Ausbildungsverpflichtung
Ausbildungsverpflichtung nach der Richtlinie 11
Personen, die an den Ausbildungs-kursen teilnehmen müssen : Alle Ihre Organe (Gesellschafter von Personengesellschaften oder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Mitglieder von Verwaltungs- oder Stiftungsräten oder von Vereinsvorständen sowie alle weiteren Mitglieder der Direktion mit allgemeinen Befugnissen) sowie für alle Ihre untergebenen Angestellten und Hilfspersonen, die an GwG unterstellte Aufgaben wahrnehmen, unter Einschluss Ihres GwG-Beauftragten.
GwG-Grundseminar : Das Programm der Grundausbildungskurse deckt allgemein die Pflichten der Finanzintermediäre im GwG-relevanten Bereich ab.
Grundseminar zu den Standesregeln : Seminar zur Vorstellung der Standesregeln, welche auf die ihnen unterstellten Mitglieder anwendbar sind.
GwG-Weiterbildungskurs : Die Weiterbildungskurse richten sich spezifisch auf eine einzelne Tätigkeit des Finanzintermediärs (Vermögensverwaltung, Geldwechsel, etc.) oder auf einen besonderen Gegenstand.
Wie oft
GwG-Ausbildung : Innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Beitritt zur ARIF oder, was die neuen Mitarbeiter anbetrifft, innerhalb der ersten 6 Monaten nach ihrer Anstellung: 1 Tag Grundausbildung. Im Verlauf jeder Referenzperiode, die derjenigen ihrer Grundausbildung folgt, haben die ausbildungspflichtigen Personen eine einen halben Tag dauernde Weiterbildung zu absolvieren. Die Referenzperiode für die Teilnahme an den Weiterbildungskursen dauert jeweils vom 1. Januar eines ungeraden Jahres bis zum 31. Dezember des folgenden geraden Jahres. Ausnahmsweise läuft die Referenzperiode vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2020.
Ausbildung zu den Standesregeln : Innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Unterstellung unter die Standesregeln der ARIF oder, was die neuen Mitarbeiter anbetrifft, innerhalb der ersten 12 Monaten nach ihrer Anstellung : 1 Tag Grundausbildung zu den Standesregeln.