Verfahren

Bevor Sie Ihr Beitrittsgesuch ausfüllen, empfehlen wir Ihnen, sich mit den Statuten, dem Reglement und den Richtlinien der ARIF vertraut zu machen, welche auf der Internet Site der ARIF (Dokumente zum herunterladenunter) verfügbar sind.

Sobald Ihr Dossier vollständig ist und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen gemäss Richtlinie 1 der ARIF, sowie die Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags bei uns eingegangen ist, wird die Entscheidung über Ihre Mitgliedschaft grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen getroffen werden.

Dies ist vorbehaltlich einer eventuellen Entscheidung für eine gründliche Überprüfung des Beitrittsgesuches. In diesem Fall würde Sie die mindestens einmal pro Monat tagende Aufnahmekommission, zu einem kurzen Gespräch einladen, das dazu bestimmt wäre, Ihre Tätigkeit besser zu verstehen.

Mit Ausnahme des Strafregisterauszugs, der im Original, datiert, unterzeichnet und nicht älter als sechs Monate sein darf, können alle anderen erforderlichen, persönlichen Unterlagen in Kopie und von der (den) entsprechenden Person(-en) unterzeichnet eingereicht werden.

Um Sie bei den Aufnahmeformalitäten für die ARIF zu unterstützen nimmt unser Sekretariat gerne kostenlos Ihre Anrufe zwischen Montag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr unter der Nummer +41 (0)22 310 07 35 entgegen.

Bei komplexeren Fragen bitten wir Sie höflich, mittels E-Mail an die Adresse info@arif.choder Fax an die Nummer +41 (0)22 310 07 39 mit uns in Verbindung zu treten.